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   AG Frankfurt/Main, 15.01.2021 - 907 Cs - 7680 Js 229740/19   

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https://dejure.org/2021,2177
AG Frankfurt/Main, 15.01.2021 - 907 Cs - 7680 Js 229740/19 (https://dejure.org/2021,2177)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 15.01.2021 - 907 Cs - 7680 Js 229740/19 (https://dejure.org/2021,2177)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 15. Januar 2021 - 907 Cs - 7680 Js 229740/19 (https://dejure.org/2021,2177)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Bezeichnung Schwuchtel als Formalbeleidigung strafbar

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Bezeichnung Schwuchtel als Formalbeleidigung strafbar

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Bezeichnung eines Mannes als "Schwuchtel” und/oder "Pussy” - Beleidigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "Schwuchtel" als Formalbeleidigung

  • lto.de (Kurzinformation)

    "Schwuchtel" ist immer eine Beleidigung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Streit nach Online-Kauf: "Schwuchtel" und "Pussy" sind als Formalbeleidigung ...

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schwuchtel ist als Beleidigung strafbar

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    § 185 StGB
    Äußerungen "Pussy" und "Schwuchtel" bei mangelhaftem Online-Kauf strafbare Beleidigungen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 15.01.2021 - 907 Cs 7680 Js 229740/19
    Unerheblich ist dabei, dass der Angeklagte die Äußerung offensichtlich nicht als Beleidigung empfindet, da bei der Erfassung des Sinngehalts einer Äußerung weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums anzunehmende Sinngehalt maßgeblich ist (BVerfG Beschl. v. 10.10.1995 - 1 BvR 102/92, NJW 1995, 3303).
  • BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 2397/19

    Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 15.01.2021 - 907 Cs 7680 Js 229740/19
    Falls eine der Ausnahmekonstellationen nicht eingreift, ist für die Frage der Beurteilung des Vorliegens einer Strafbarkeit immer eine grundrechtlich angeleitete Abwägung erforderlich, bei der eine umfassende Auseinandersetzung mit den konkreten Umständen des Einzelfalls und der Situation, in der die Äußerung erfolgte, vorzunehmen ist (BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 19.05.2020 - 1 BvR 2397/19 - NJW 2020, 2622).
  • LG Tübingen, 18.07.2012 - 24 Ns 13 Js 10523/11

    Teilweise Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung; Strafzumessung bei

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 15.01.2021 - 907 Cs 7680 Js 229740/19
    Dabei ist nicht die damit verbundene Bezeichnung einer Person als homosexuell als ehrenrührig zu betrachten (vgl. LG Tübingen, Urteil vom 18.07.2012 - 24 Ns 13 Js 10523/11 - NStZ-RR 2013, 10).
  • AG Berlin-Tiergarten, 19.11.2013 - 279 Ds 101/13

    Stress ohne Grund: Gericht lehnt Anklage gegen Bushido ab

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 15.01.2021 - 907 Cs 7680 Js 229740/19
    b) Aus Sicht des Gerichts handelt es sich bei der Bezeichnung "Schwuchtel" um eine solche Formalbeleidigung (so auch: AG Berlin-Tiergarten; Beschluss vom 19.11.2013 - 279 Ds 222 Js 1201/13, BeckRS 2015, 19213).
  • BayObLG, 15.08.2023 - 204 StRR 292/23

    Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht bei Beleidigungen

    Um eine solche handelt es sich bei der Bezeichnung "Schwuchtel", die demgemäß als Formalbeleidigung gewertet wird (vgl. OLG Köln, Urteil vom 18.02.2020 - III-1 RVs 188/19 -, juris Rn. 63: dumme Schwuchtel; LG Tübingen, Urteil vom 18.07.2012 - 24 Ns 13 Js 10523/11 -, NStZ-RR 2013, 10, juris Rn. 55; LG Köln, Urteil vom 05.04.2019 - 153 Ns 100/18 -, StV 2020, 183, juris Rn. 264; Fischer, StGB, 70. Aufl. § 185 Rn. 11c; MüKoStGB/Regge/Pegel, 4. Aufl. 2021, StGB § 185 Rn. 15), so dass es grundsätzlich einer Abwägung der widerstreitenden Interessen ausnahmsweise nicht bedarf (vgl. AG Frankfurt, Urteil vom 15.01.2021 - 907 Cs 7680 Js 229740/19 -, juris Rn. 9 ff.; zustimmend Lackner/ Kühl/Heger/Heger, 30. Aufl. 2023, StGB § 185 Rn. 5a; AG Tiergarten, Beschluss vom 19.11.2013 - (279 Ds) 222 Js 1201/13 (101/13) -, ZUM 2015, 904, juris Rn. 4).
  • AG Berlin-Wedding, 14.07.2021 - 8 C 635/20

    Gewaltandrohung ist fristloser Kündigungsgrund

    Um Fälle der Formalbeleidigung kann es sich nach allgemeiner Auffassung bei besonders krassen, aus sich heraus herabwürdigenden Schimpfwörtern handeln (vgl. AG Frankfurt a.M. Urt. v. 15.1.2021 - 907 Cs 7680 Js 229740/19, BeckRS 2021, 1953).
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